Pressemitteilung vom 30.05.2006, 13:30 Uhr
Verkehr
Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen wird umstrukturiert
Aus der Sitzung des Senats am 30. Mai 2006:
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner, den Bericht an das Abgeordnetenhaus über die laufenden Umstrukturierungsprozesse beim Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Land Berlin beschlossen.
Im Januar 2006 waren rund 28.000 Berlinerinnen und Berliner berechtigt, den Sonderfahrdienst zu nutzen. Ohne die so genannten Kostenträgerfahrten wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 332.000 Fahrten durchgeführt. Bis zum 30. Juni 2005 war der Sonderfahrdienst vom Zentralausschuss für soziale Aufgaben e.V. (BZA) betrieben worden. Die Aufbau- und Ablaufstrukturen des Betreibers BZA waren allerdings hinsichtlich ihrer Leistungs- und Innovationsfähigkeit deutlich an ihre Grenzen gestoßen.
Der Fahrdienst musste dringend optimiert werden, um den vielen Nutzerinnen und Nutzern auch künftig diese besondere Leistung zur Verfügung stellen zu können. Auch aufgrund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Berlin war es notwendig geworden, den Sonderfahrdienst weiterzuentwickeln. Dazu musste das ganze System optimiert werden. Die Regieleistungen waren über ein Ausschreibungsverfahren neu zu vergeben.
Um Menschen mit Behinderungen umfassende Mobilität zu gewährleisten, brauchen sie die Möglichkeit, ihre Wege lückenlos bewältigen zu können. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin bietet bereits in weiten Teilen ein qualitativ hohes, nahezu flächendeckendes und vernetzungsfähiges behindertengerechtes Angebot. Mit der Umstrukturierung des Sonderfahrdienstes soll ein System entstehen nach dem Motto: „So viel ÖPNV wie möglich, so viel Sonderfahrdienst wie nötig.“ In diesem Sinne sind bereits verschiedene Optimierungsansätze im Rahmen einer Interimsbeauftragung mit einem Berliner Taxiunternehmer als Regiebetreiber realisiert worden. Die derzeitige Phase der Interimsbeauftragung wird als Probelauf verstanden. Sie wird intensiv genutzt, um Schwachstellen des Systems auszumachen, zu bewerten und schließlich zu beseitigen.
In einem Informationsschreiben werden die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes – wie im vergangenen Jahr auch – zeitnah über Veränderungen im Zusammenhang mit dem anstehenden Betreiberwechsel in Kenntnis gesetzt.
Senatorin Dr. Knake-Werner: „Ich gehe davon aus, dass zum Juli 2006 ein reibungsloser Start eines neuen Regiebetreibers gelingt.“
Im letzten Jahr war zur Abmilderung sozialer Härtefälle und für ehrenamtlich Tätige ein Härtefonds eingerichtet worden. Im 3. Quartal 2005 hat die beim Landesbeirat für Behinderte angesiedelte Härtefallkommission in 93 Fällen Kosten erstattet. Außerdem wurde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement installiert. Damit gibt es seit vergangenem Herbst kompetente Ansprech- und Beratungspartner für die Nutzerinnen und Nutzer. Vielfach konnten die Betroffenen dort über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme eines Taxikontos oder über Mobilitätsfragen informiert werden.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Telefon: 9028-2743