Die fachlich inkompetenten und selbstherrlichen Erfüllungsgehilfen dieser Unsozialpolitik im Land Berlin setzten richtungsweisend wiederum neue Maßstäbe. So wurde die Fahrdienst GeBuS GmbH zwingend ausgeschlossen am Vergabeverfahren der Fuhrunternehmerleistung für den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2007. Die Begründung ist in der nichtvorhandenen Begriffsbestimmung des interpretationswürdigen Wortes „Rechnungswert“ zu suchen. Erst juristisch nicht mehr verwertbar für die Fahrdienst GeBuS GmbH wurde aufklärend das Wort „Auftragswert“ hinzu ergänzt. Grundsätzlich stehen diese Worte im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzleistungen im Vergabeverfahren. Seit 1979 bereits im Sonderfahrdienst tätig, war es bestimmt auch zwingend notwendig sich nun endlich vorzustellen und seine Leistungsfähigkeit darzustellen, um einen erneuten Zuschlag zu erhalten.
Alle anderen Angaben, Preisangebote und Nachweise im Ausschreibungsverfahren waren wohl zu perfekt, dass man(n) diese geplante infame Art verwenden musste, um einen konstruktiv interessierten Betrieb in seinen Vorhaben auszugrenzen.
Die destruktiv übriggebliebenen Mitbewerber sind aber die eigentlichen Verlierer, denn sie unterstützen weiterhin den gewollten regen Abbau von Qualität und Serviceleistung im Sonderfahrdienst, speziell in den Bereichen Fahrpersonal, Einsatzfahrzeuge und generellem Leistungsangebot. Dies ist für einige Zuschlagsempfänger allerdings sowieso nicht neues, da sie ohnehin schon seit Jahren in ihren Verantwortungsbereichen beweiskräftig diesen regen Abbau vorantreiben. Unterstützt durch den jetzigen Regieleister, der seine eigentliche Aufgabe darin sieht, ca. 1700 umsatzsteuerfreie Fahraufträge monatlich an so genannte umsatzsteuerpflichtige freie Taxen zu vermitteln, um gewerbegerecht zu agieren.
Fazit für die Fahrdienst GeBuS GmbH:
Vertragsinhalte mit öffentlichen Stellen beziehen sich nur einseitig auf Pflichterfüllungen, nicht jeder Vertragspartner muss sich vertragskonform verhalten, Gemeinschaften schaffen nur Vorteile für Einzelne, Konstruktivität ist nicht gewollt, Kontroll- oder Handlungselemente werden bewusst nicht omnipotent gesteuert bzw. angewendet, ...Willkür und Chaos herrschen… es lebe der Lobbyismus!
In Zahlen bedeutet dass:
- trotz fest vertraglicher Zusage 290.000,00€ Umsatzverlust in 18 Monaten
- im gleichen Zeitraum ein Investitionsvolumen von 220.000€ in einen neuen Fuhrpark und Infrastruktur
- 10 betriebsbedingte Kündigungen
...und Tausend von verschwendeten Stunden mit Ärgernissen, durch Inkompetenz gepaart mit ruinösem Verhalten und Handlungsunfähigkeit der Vertragspartner.
Der Weg ist geebnet und die Zielsetzung klar, den Sonderfahrdienst immer weiter zu beschränken und den Lebenstraum Einzelner zu erfüllen ... die ausschließliche Nutzung des ÖPNV. Der eigentliche Sinn dieser Einrichtung steht schon längst zur Disposition und der Nutzer verkümmert dabei in seiner Wichtigkeit an seinem Recht auf Integration und Mobilität.
Berlin, den 31.12.2006
Michael Gebel
Geschäftsführer
Fahrdienst GeBuS GmbH
Es war doch zu erwarten, dass der "Sonderfahrdienst" eine Sonderheit werden wird, bzw. geworden ist. Ich kann den Ärger verstehen und auch die Sorge von ca. 16.000 ständigen Nutzern.
Es ist nur schwer zu verstehen, dass auf Firmen die in der Branche groß geworden sind, nicht gehört wird.