Berliner Behindertenzeitung – Ausgabe Februar 2005
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Beförderungsdrama mit Telebus zum 1 -Euro-„Job“
Kostenübernahme zum Sonderfahrdienst Telebus bei einem 1-Euro-„Job“
Die Gespräche um die Telebuskürzungen und die Auslagerung der Kranken- und Arbeitsfahrten an die Firma Eranus haben das letzte Jahr die Behindertenszene maßgeblich mitbestimmt. Die Krankenfahrten wurden seit dem 01.05.04 von Eranus übernommen, seit dem 01.01.05 sind die Arbeitsfahrten hinzugekommen. Natürlich sind von den Kürzungen nicht nur einzelne betroffen, sondern inzwischen sehr viele, und immer mehr Mobilitätsbehinderte begreifen, was das für sie konkret an Verlust von Freiheit und Lebensqualität bedeutet bis hin zu kompletter Isolation im Alltag.
Absehbar ergab sich das Problem mit dem zukünftigen 1-Euro-„Job" für mich selbst. Seit vielen Monaten war ich in „gemeinnütziger, zusätzlicher Arbeit" im Büro eines Bezirksbehindertenbeauftragten in einem anderen als dem Wohnbezirk tätig. Das „Gemeinnützig-Zusätzliche" an dieser Tätigkeit bestand darin, dass ich als Arbeitsassistentin zum Ausgleich der Behinderung des betreffenden Beauftragten fungierte. Ab 29.11.04 sollte dieses „Arbeitsverhältnis" in einen 1-Euro-„Job" umgewandelt werden. Das scheiterte bisher daran, dass ich als Telebusberechtigte ab 1.01.05 die Kosten für die Arbeitsfahrten selbst übernehmen soll. Ein Kostenvoranschlag des BZA beläuft sich auf etwa 600,00 EUR für 40 Fahrten im Monat, durch Umverteilung der Stundenzahl und Reduktion der Fahrtanzahl nunmehr auf 480,00 EUR. Dass diese Summe nicht aus meinen Einkünften (ALG II und „Mehraufwandsentschädigung") bestritten werden kann, dürfte wohl klar sein.