Pressemitteilung vom 01.12.2005, 13:40 Uhr
Soziales
Zukunft des Berliner Sonderfahrdienstes für Behinderte ist gesichert!
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz teilt mit:
Der Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen ist im Doppelhaushalt 2006/2007 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Berlin abgesichert.
Die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Dr. Heidi Knake-Werner erklärt: „Mit dieser Entscheidung hat der Berliner Senat alles dafür getan, die Mobilität für Menschen mit Behinderungen nicht nur zu erhalten, sondern langfristig zu sichern. Das abgeschlossene Vergabeverfahren für die Regieleistungen des Sonderfahrdienstes wird auf Antrag von unterlegenen Konkurrenten nun von der Vergabekammer überprüft.
Angesichts der Konkurrenz – auch im Taxigewerbe - um die immer knapper werdenden öffentlichen Aufträge muss ein solches Vorgehen nicht überraschen. Das Vergabeverfahren selbst war professionell vorbereitet und durchgeführt worden. Der Sonderfahrdienst wird seine Leistungen nicht unterbrechen. Es besteht also für die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes kein Grund zur Besorgnis. Die Kontinuität des Fahrdienstes ist gesichert, auch durch gesonderte Vereinbarungen für die bevorstehenden Feiertage.“
Rückfragen: Roswitha Steinbrenner, Telefon: 90282743